Risiko „Trautes Heim“ - erstmals mehr als 10.000 Unfalltote in privaten Haushalten
17.09.2019
Versichert ist der satzungsgemäße Vereinsbetrieb zur Pflege des Brauchtum Karneval. Versichert ist der Verein, seine Mitglieder, Helfer bei versicherten Veranstaltungen, Wagenengel, Helfer beim Bau der Festwagen und Trainer.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für:
Inkl. Veranstalterhaftpflicht für
Versichert sind alle Mitglieder, Helfer bei versicherten Veranstaltungen, Wagenengel, Helfer beim Bau der Festwagen.
Die Versicherungsleistungen beinhalten
Versicherungsschutz für Schäden an den vorhandenen Geldwerten.
Versichert ist der Schatzmeister, die Mitglieder des Vorstandes sowie der für gewisse Geschäfte besonders bestellten Vertreter (z.B. Unterschlagung, Einbruchdiebstahl in der Wohnung des Kassierers, Untreue).
Versichert sind Kosten zur Durchsetzung eigener Ansprüche.
Versichert sind der Verein, seine Mitglieder und die Helfer (wie in der Unfallversicherung) Versicherungsschutz besteht für festgelegte Bausteine:
für vom Verein eingesetzte Zugmaschinen und Anhänger bei Karnevalsumzügen.
Die Versicherung bezieht sich auf bereits zugelassene Zugmaschinen und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen, sofern diese bei Karnevalsumzügen eingesetzt werden, bei denen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.
Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg zu und von den Veranstaltungen. Die Fahrzeuge müssen sich an die nach § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gekennzeichnete Geschwindigkeit halten. Anhänger sind auch dann versichert, wenn Sie im abgehängten Zustand rangiert werden (zum Beispiel während der Aufbauarbeiten).
Versicherungsschutz für die eingesetzten zugelassenen Zugmaschinen und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen besteht nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in ihrer aktuellen Fassung beachtet werden und den Fahrzeugen durch das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt wird, dass keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge auf solchen Veranstaltungen bestehen.
Oleff & Oleff GmbH
In der Kaule 2
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